Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 These General Terms and Conditions of business (hereinafter referred to as “GTC”) apply exclusively to the temporary provision of the software “LOOMEO” of Redpoint.Teseon AG (hereinafter referred to as “Contractor”) to its clients, who are to be regarded as entrepreneurs in accordance with § 14 BGB of the German Civil Code (hereinafter referred to as “Customer”).

1.2 Der Auftragnehmer bietet Kunden die Überlassung der Software LOOMEO (nachfolgend „Software“) für Aufgaben im Bereich Business Analytics an.

1.3 Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auf-tragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftragnehmer Lieferungen und Leistun-gen vorbehaltlos ausführt, Zahlungen widerspruchslos entgegennimmt oder auf eine Einbeziehungserklärung des Kunden schweigt.

1.4 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Der Kunde wird vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen schriftlich über die Ände-rungen informiert. Im Rahmen dieser Information wer-den dem Kunden die neuen AGB mitgeteilt. Der Kunde ist berechtigt, der Geltung der neuen AGB innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung zu widersprechen. Unterlässt der Kunde einen Widerspruch, werden die geänderten AGB nach Ablauf der vierwöchigen Frist Vertragsbestandteil. Auf diese Frist wird der Auftragneh-mer den Kunden im Rahmen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.

1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen zwischen Kunde und Auftragnehmer (einschließlich Ne-benabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Falle Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derar-tiger Individualvereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung durch den Auftrag-nehmer maßgebend.

2. Angebot und Vertragsgegenstand

2.1 Der Vertragsgegenstand richtet sich nach den vom Auftragnehmer erstellten und vom Kunden angenomme-nen Angebots- bzw. Vertragsunterlagen (nachfolgend „Angebot“). Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Angebot (einschließlich etwaiger Anlagen) und den AGB geht das Angebot vor. Weitere in diesen AGB referenzier-te Dokumente kommen nachrangig hierzu zur Anwen-dung.

2.2 Die Bindungsfrist von Angeboten beträgt, soweit nicht ausdrücklich abweichend im Angebot benannt, unabhängig vom Zugang des Angebots dreißig (30) Tage ab dem im Angebot angegebenen Erstelldatum.

2.3 Die im Angebot und in den darin zur Bestimmung der vertraglich geschuldeten Eigenschaften, Funktionen und/oder Qualitätsmerkmale der Leistung als Anlage benannten Dokumente (nachfolgend „Angebotsunterla-gen“) enthaltenen Informationen sind vom Kunden hin-sichtlich ihrer Eignung sowohl für die vom Kunden ge-plante als auch für die gewöhnliche Verwendung hin zu überprüfen.

2.4 Für Softwareprodukte, die im Webshop angeboten werden, gibt es keine gesonderten Angebotsunterlagen. Der Kunde hat vor seiner Bestellung im Webshop durch Prüfen der auf der Webseite bereitgestellten Produktin-formationen sowie durch das Testen der kostenfreien Trial-Version sicherzustellen, dass die Eigenschaften, Funktionen und/oder Qualitätsmerkmale der Software für den beabsichtigten Einsatzzweck des Kunden geeignet sind.

2.5 Bei Kauf eines Softwareprodukts im Webshop des Auftragnehmers gibt der Kunde durch Klicken auf das "Ich stimme zu" (oder eine ähnliche Schaltfläche oder ein ähnliches Kontrollkästchen), das ihm zum Zeitpunkt sei-ner Bestellung angezeigt wird, oder durch die Verwen-dung oder den Zugriff auf die Software das Einverständ-nis, an diesen Vertrag gebunden zu sein. Wenn der Kunde dieser Vereinbarung nicht zustimmt, darf er die Software nicht verwenden oder auf sie zugreifen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Der Kunde ist verpflichtet, für die Überlassung der Software eine entsprechende Vergütung zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer wie im Angebot beschrie-ben zu zahlen (nachfolgend „Miete“).

3.2 Die Rechnungsstellung erfolgt ab Beginn der Ver-tragslaufzeit kalenderjährlich im Voraus (nachfolgend „Vertragsjahr“), soweit im Angebot nicht abweichend dargestellt.

3.3 Rechnungen sind mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Eingang des Rechnungsbetrags auf dem in der Rech-nung angegebenen Konto.

3.4 Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Der Rech-nungsbetrag ist während des Verzuges mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszins zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sowie der Pauschale gem. § 288 Abs. 5 BGB durch den Auftragnehmer bleiben unberührt.

3.5 Der Auftragnehmer kündigt Preisänderungen dem Kunden mindestens drei (3) Monate vor Ende des Ver-tragsjahres schriftlich oder in Textform an. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Kunde binnen vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung berechtigt, der Preiserhöhung mindestens in Textform zu widersprechen. Sofern der Kunde nicht widerspricht, gelten die neuen Preise für das neue Vertragsjahr und die Folgejahre bis zu einer etwai-gen weiteren Preisänderung. Widerspricht der Kunde, ist der Auftragnehmer berechtigt das Vertragsverhältnis mit dem Kunden mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende des Vertragsjahres zu kündigen.

4. Vertraulichkeit und Datenschutz

4.1 „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als ver-traulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Geschäfts-geheimnisse und Informationen über Know-How, be-triebliche Abläufe usw.

4.2 Die Parteien werden über solche vertraulichen Infor-mationen Stillschweigen bewahren und diese vertrauli-chen Informationen mit der gebotenen Sorgfalt vor der Kenntnisnahme durch unbefugte Dritte schützen. Dritte im Sinne dieser Regelung sind nicht Mitarbeiter des Auf-tragnehmers.

4.3 Nicht als solche vertrauliche Informationen im Sinne von Ziffer 4.1 anzusehen sind Informationen,
a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschrif-ten oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht wer-den, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Ziffer 4 beruht;
c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde of-fengelegt werden müssen. Soweit zulässig und mög-lich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfän-ger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Ge-legenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

4.4 Diese Verpflichtungen bestehen während der Laufzeit der Vereinbarung sowie für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Beendigung des Vereinbarung.

4.5 Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Verarbei-tung von personenbezogenen Daten und hat dafür Sorge zu tragen, dass diese auch bei einem Zugriff des Auftrag-nehmers auf IT-Systeme des Kunden eingehalten werden. Falls erforderlich, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO.

4.6 Soweit dies für die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen zwingend erforderlich ist, ist der Auftragneh-mer berechtigt, Informationen über den Kunden an Sub-unternehmer weiterzugeben, die er zur Erfüllung des Vertrages unterbeauftragt hat. Der Auftragnehmer si-chert zu, diese Informationen ausschließlich für die tech-nische Umsetzung der vereinbarten Leistungen zu ver-wenden und den Subunternehmer in gleichem Umfang zur Vertraulichkeit zu verpflichten.

5. Kommunikation

5.1 Der Auftragnehmer nutzt die Kontaktdaten des Kun-den, um transaktionsbezogene Mitteilungen per E-Mail und innerhalb der Services zu versenden, beispielsweise Bestätigungen von Käufen, Erinnerungen an ablaufende Abonnements, Antworten auf Kommentare, Fragen und Anfragen, Bereitstellung von Kunden-Support und techni-sche Hinweise, Updates, Sicherheitsalarme und administ-rative Nachrichten.

5.2 Der Auftragnehmer sendet E-Mail-Benachrichtigungen an den Kunden, wenn der Kunde mit dem Auftragnehmer oder anderen Parteien in den Ser-vices interagiert, beispielsweise wenn der Kunde auf einer Seite oder in einem Ticket per @mention erwähnt wird oder wenn dem Kunden eine Aufgabe zugewiesen wird.

5.3 Der Auftragnehmer stellt individuelle Nachrichten basierend auf den Aktivitäten des Kunden und seinen Interaktionen mit dem Auftragnehmer bereit. So können zum Beispiel bestimmte Vorgänge, die der Kunde in den Services ausführt, automatisch eine Empfehlung für eine Funktion oder eine Drittanbieter-App innerhalb der Ser-vices auslösen, welche die Aufgabe einfacher machen würde.

6. Haftung

6.1 Ansprüche des Kunden auf Schadens- oder Aufwen-dungsersatz sowie Ersatz mittelbarer Schäden sind aus-geschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Auftragnehmers, seiner gesetz-lichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

6.2 Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arg-listigem Handeln, der Übernahme einer Garantie, bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie in den Fällen, in denen der Auftragnehmer zwingend haftet (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz).

6.3 Die Haftung des Auftragnehmers bei fahrlässig verur-sachten Sach- und Vermögensschäden auf Grund der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist be-schränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflich-ten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.

6.4 Die Haftung des Auftragnehmers im Falle von Daten-verlusten ist auf den Wiederherstellungsaufwand be-schränkt, der bei pflichtgemäßer Datensicherung seitens des Kunden entstanden wäre. Die Haftung des Auftrag-nehmers für anfängliche Mängel nach § 536a BGB ist ausgeschlossen.

7. Laufzeit und Kündigung

7.1 Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistun-gen ab Bereitstellung der Software für eine Mindestver-tragslaufzeit von einem (1) Jahr, soweit sich aus dem Angebot nicht eine abweichende Regelung ergibt. An-schließend verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um ein (1) weiteres Jahr, solange eine Partei nicht spätestens drei (3) Monate vor Ende der Laufzeit den Vertrag schrift-lich ganz oder teilweise kündigt.

7.2 Pflege- und Wartungsleistungen sind Teil der vertrag-lich geschuldeten Leistung, sodass diese nur gemeinsam mit dem Hauptvertrag gekündigt werden können.

7.3 Kündigungen haben für den Fall einer SaaS-Nutzung über das Help Desk zu erfolgen, für den Fall einer on-premise-Nutzung schriftlich per eingeschriebenem Brief; die Textform ist ausgeschlossen.

7.4 Der Auftragnehmer kann den Vertrag schriftlich kündigen, soweit der Kunde gegen wesentliche Verpflich-tungen aus diesem Vertrag, insbesondere gegen die nachstehenden Bestimmungen über Nutzungsrechte, verstößt und diesen Verstoß innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer Abmahnung durch den Auftragnehmer nicht beseitigt hat.

7.5 Das Recht des Kunden, den Mietvertrag außeror-dentlich fristlos zu kündigen, wenn ihm der vertragsge-mäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird, wird ausgeschlossen (§ 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB). Ausnahme: Die Software hat technische Probleme und es wurde innerhalb von 30 Tagen keine Lösung angeboten. In diesem Fall wäre eine fristlose Kündigung möglich, wobei die Mietgebühr anteilig zurückgezahlt wird, wenn der Kunde nicht auf ein späteres Upgrade warten möchte.

B. Überlassung von Software

1. Leistungen des Auftragnehmers

1.1 Der Auftragnehmer stellt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages eine oder mehrere Software-Anwendungen aus dem LOOMEO Programmpaket zur Verfügung (nachfolgend gemeinsam „Software“ ge-nannt). Die Funktionalität der Software im Einzelnen ist im Angebot näher beschrieben.

1.2 Die Bereitstellung erfolgt im Falle einer SaaS-Nutzung dadurch, dass der Kunde einen Zugangscode per Mail erhält, mit dem er via Webbrowser auf die Applikation zugreift. Im Falle einer on-Premise-Nutzung wird die Software online als Archiv zum Download bereitgestellt oder elektronisch übermittelt. Die Installation und Inbe-triebnahme der Software obliegen dem Kunden, es sei denn, dies ist im Angebot abweichend geregelt. Neben der Software wird der Auftragnehmer dem Kunden eine Installationsanleitung sowie ein Benutzerhandbuch (nachfolgend "Dokumentation") liefern.

2. Nutzungsrechte des Kunden

2.1 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden mit vollstän-diger Zahlung der Miete das auf die Laufzeit des Vertrags zeitlich beschränkte, nicht ausschließliche Recht ein, die Software für den im Angebot vereinbarten Nutzerkreis verfügbar zu machen. Soweit im Angebot nicht abwei-chend dargestellt, gelten als Nutzer alle in der Benutzer-verwaltung der Software namentlich registrierten An-wender (sog. Named User Prinzip). Im Falle einer on-Premise-Nutzung darf der Kunde zur produktiven Nutzung eine Kopie der Software auf einem einzigen Server betreiben. Er ist berechtigt, eine zweite Kopie ausschließlich zu Testzwecken zu installieren. Dieses Nutzungsrecht ist an im Sinne des §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen des Kunden übertragbar oder unterlizenzierbar; im Übri-gen ist die Übertragbarkeit/ Unterlizenzierbarkeit ausgeschlossen.

2.2 Die Software des Auftragnehmers ist urheberrechtlich geschützt. Alle urheberrechtlichen Schutz- und Verwer-tungsrechte liegen ausschließlich beim Auftragnehmer. Der Kunde wird alphanumerische Kennungen, Markenzeichen und Urheberrechtsvermerke nicht entfernen.

2.3 Der Kunde wird die Software nur für seine internen Unternehmenszwecke einsetzen. Er darf weder die Soft-ware selbst noch die Rechte an der Software vermieten, verleihen, verkaufen, unterlizenzieren, Dritten zur Nut-zung überlassen, abtreten oder übertragen, noch die Software kopieren oder das Kopieren der Software we-der in Teilen noch als Ganzes genehmigen, ausgenom-men in den hier ausdrücklich erlaubten Fällen.

2.4 Wird die Software dem Kunden zu Testzwecken über-lassen, beschränken sich seine Nutzungsrechte auf solche Handlungen, die der Feststellung des Zustands der Soft-ware und der Eignung für den Betrieb beim Kunden die-nen. Insbesondere ein produktiver Betrieb der Software bzw. die Vorbereitung des produktiven Betriebs ist unzu-lässig.

2.5 Der Kunde wird die Software ohne vorherige schriftli-che Zustimmung des Auftragnehmers Dritten nicht zu-gänglich machen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

2.6 Jeder ergänzende Programmcode (z. B. Patch, Up-date), der dem Kunden zum Zwecke der Fehlerbehebung oder im Rahmen von Softwarepflege und Support zur Verfügung gestellt wird, wird als Bestandteil der jeweils überlassenen Software betrachtet und unterliegt den Bedingungen dieser AGB, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.

2.7 In allen Fällen, in denen die Nutzungsrechte des Kunden enden, sind vorhandene Kopien der Software vom Kunden entweder gegen Nachweis zu vernichten oder an den Auftragnehmer zurückzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche installierte Programmkopien und etwaige gespeicherte Dokumentationen vollständig und endgültig von all seinen Servern zu löschen. Im Falle einer erlaubten Weitergabe der Software an verbundene Unternehmen oder Dritte wird der Kunde gegenüber dem Auftragnehmer die Einhaltung dieser Pflichten durch alle Beteiligten schriftlich versichern. Gesetzliche Aufbewah-rungspflichten bleiben hiervon unberührt.

2.8 Soweit dem Kunden zur Leistungserbringung Soft-ware überlassen wird, für die der Auftragnehmer nur ein abgeleitetes Nutzungsrecht besitzt (nachfolgend „Fremd-Software“), gelten zusätzlich und vorrangig vor den Bestimmungen dieser AGB die zwischen dem Auftrag-nehmer und seinem Lizenzgeber vereinbarten Nutzungs-bedingungen. Der Auftragnehmer wird in den Vertragsun-terlagen auf das Vorhandensein und die Nutzungsbedin-gungen überlassener Fremd-Software hinweisen und diese dem Kunden zur Verfügung stellen. Bei Verletzung dieser Nutzungsbedingungen durch den Kunden ist neben dem Auftragnehmer auch dessen Lizenzgeber berechtigt, die daraus entstehenden Ansprüche und Rechte in eige-nem Namen geltend zu machen.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden für den Fall einer on-Premise-Nutzung

3.1 Die Bereitstellung der Software ist an bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der beim Kunden eingesetz-ten technischen Infrastruktur geknüpft. Der Kunde wird sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Soft-ware und ihre technischen Anforderungen (z. B. in Bezug auf Browser, Client-Hardware und Netzwerkverbindung) informieren und diese selbst herstellen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, selbst für die Arbeitsumge-bung der Software (nachfolgend „IT-Systeme“) entspre-chend den Vorgaben des Auftragnehmers (z.B. bezüglich Datenbank- und Webserver-Software) zu sorgen. Es liegt in seinem Verantwortungsbereich, den ordnungsgemä-ßen Betrieb der notwendigen IT-Systeme erforderlichen-falls durch Wartungsverträge mit Dritten sicherzustellen.

3.3 Technische Anforderungen und Vorgaben gemäß den vorstehenden Ziffern können sich im Laufe der Zeit än-dern, insbesondere im Zusammenhang mit Aktualisierun-gen der Software. Der Auftragnehmer macht dem Kun-den die aktuellen Anforderungen und Vorgaben laufend zugänglich und informiert den Kunden rechtzeitig vor einer Änderung der Anforderungen und Vorgaben. Der Kunde wird diese unverzüglich umsetzen.

3.4 Der Kunde benennt schriftlich einen Ansprechpartner mit Anschrift, dienstlicher Telefonnummer und E-Mail-Adresse, unter der die Erreichbarkeit des Ansprechpart-ners sichergestellt ist. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein, für den Kunden die erforderlichen Entschei-dungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen.

3.5 Der Kunde wird ordnungsgemäße Datensicherungen durchführen, insbesondere mindestens einmal täglich eine Sicherungskopie (nachfolgend „Backup“) der von ihm gespeicherten Daten und Dokumente erstellen. Der Kunde stellt sicher, dass Backups vollständig und fehler-los erstellt werden und dass die Daten und Dokumente mit vertretbarem Aufwand wiederherstellbar sind.

3.6 Der Kunde ist verpflichtet, durch geeignete Maßnah-men Vorsorge zu treffen und dadurch sicherzustellen, dass unbefugte Dritte nicht auf die Software, die Siche-rungskopie, die Dokumentation sowie auf sonstige mit-gelieferte Begleitmaterialien zugreifen können. Der Kunde ist insbesondere dazu verpflichtet, den Originalda-tenträger, alle vorhandenen Kopien der Software ein-schließlich der Sicherungskopie sowie alle dazugehörigen Dokumentationen an einem vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützten Ort zu verwahren. Die Kosten für die Aufbewahrung trägt der Kunde.

3.7 Erfüllt der Kunde eine Pflicht oder Obliegenheit nicht, nicht ordnungsgemäß oder verspätet und kann der Auf-tragnehmer seine Leistungen deshalb nicht vertragsge-mäß erbringen, so ist der Auftragnehmer für dem Kunden hieraus entstehende Nachteile nicht verantwortlich. Den hierdurch verursachten Mehraufwand wird der Auftrag-nehmer dem Kunden zu marktüblichen Preisen zusätzlich in Rechnung stellen.

4. Gewährleistung bei Sachmängeln

4.1 Software ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang im Wesentlichen die vereinbarte Be-schaffenheit hat, die im Angebot beschrieben ist. Der Auftragnehmer garantiert weder eine unterbrechungs- noch fehlerfreie Nutzung der Software, es sei denn, eine solche Garantie ist im Angebot als solche ausdrücklich bezeichnet. Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Beseitigung von Softwarefehlern benötigten Unterla-gen und Informationen zur Verfügung. Der Anspruch des Kunden auf Mängelbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht reproduzierbar ist.

4.2 Bei Mängeln der Software, welche während der Laufzeit der Vereinbarung auftreten, gewährleistet der Auftragnehmer den vertragsgemäßen Gebrauch durch Beseitigung des Mangels. Die Beseitigung von Software-fehlern erfolgt dabei entweder durch das Aufzeigen einer für den Kunden zumutbaren Umgehung des Fehlers (nachfolgend „Workaround“) oder durch Lieferung eines neuen Programmstands (nachfolgend „Update“).

4.3 Der Kunde ist für den Fall einer on-Premise-Nutzung verpflichtet, vom Auftragnehmer bereitgestellte Updates oder sonstige Maßnahmen zur Fehlerbehebung unver-züglich zu installieren und/oder umzusetzen.

4.4 Für die Beseitigung von Softwarefehlern kann es erforderlich sein, dass der Auftragnehmer Zugriff auf die Software oder die IT-Systeme des Kunden erhält. Der Kunde gewährt dem Auftragnehmer insofern unmittelbar und/oder mittels Datenfernübertragung Zugang zur Software und zu den IT-Systemen und stellt alle vorhan-denen Unterlagen (z.B. Logfiles) zur Verfügung, die es dem Auftragnehmer ermöglichen, Störungen und Fehler nachzuvollziehen und zu reproduzieren.

4.5 Beruht die Mangelhaftigkeit auf dem Einsatz mangel-hafter Fremd-Software, die der Auftragnehmer zum Zwecke der Leistungserbringung einsetzt und deren Mangel der Auftragnehmer nicht selbst beheben darf, besteht die Pflicht des Auftragnehmers zur Mängelbesei-tigung in der Geltendmachung der Ansprüche gegenüber den jeweiligen Lizenzgebern.

4.6 Treten bei den durch den Kunden beigestellten Pro-dukten Fehler auf, ist der Auftragnehmer nicht verpflich-tet diese Mängel zu beheben. Der Auftragnehmer wird jedoch auf Wunsch des Kunden alle Maßnahmen zur Mängelbeseitigung in angemessenem Umfang unterstüt-zen. Die vom Auftragnehmer geleistete Unterstützung wird der Auftragnehmer dem Kunden zu marktüblichen Preisen zusätzlich in Rechnung stellen.

5. Rechte des Kunden bei Rechtsmängeln

5.1 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die zu erbrin-genden Leistungen bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzen.

5.2 Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Rechten gegen den Kunden Ansprüche erhebt, wird der Kunde den Auftragnehmer hierüber unverzüglich schriftlich informie-ren. Der Kunde wird kein Anerkenntnis gegenüber dem Dritten abgeben und dem Auftragnehmer alle Abwehr-maßnahmen und Vergleichshandlungen vorbehalten.

5.3 Stellt der Kunde die Nutzung der Software aus Scha-densminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.

5.4 Der Auftragnehmer ist nach eigener Wahl berechtigt entweder die Leistung so zu verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder dem Kunden die benötigte Befugnis zur Nutzung der Leistung zu ver-schaffen. Die Selbstvornahme durch den Kunden oder durch Einbeziehung Dritter ist ausgeschlossen. Im Hin-blick auf Schadensersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer A.5.

5.5 Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Verletzung der Rechte Dritter zu vertreten hat oder die Verletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden entstanden ist, durch eine vom Auftragnehmer nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Software vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht vom Auftragnehmer gelieferter Hard- oder Software eingesetzt wird.

C. Erbringung von Softwarepflege und Support

1. Scope of services

1.1 Der Auftragnehmer erbringt die nachfolgenden Leis-tungen (nachfolgend gemeinsam "Softwarepflege"):
a) Fehlerbeseitigung an der Software
b) Supportleistungen

1.2 Die Softwarepflege wird durch den Auftragnehmer entsprechend des jeweiligen Standes der Technik er-bracht. Der Auftragnehmer berücksichtigt die allgemei-nen Verfahrensbeschreibungen und Industriestandards. Die Leistungserbringung ist am letzten Stand der Soft-ware und am Interesse der Gesamtheit der Softwarenut-zer auszurichten.

2. Fehlerbeseitigung an der Software

2.1 Während der Laufzeit des Vertrages auftretende Fehler an der Software wird der Auftragnehmer auf der Grundlage der nachfolgenden Regelungen beseitigen. Die Fehlerbeseitigung umfasst die Eingrenzung der Fehlerursache, die Fehlerdiagnose sowie Leistungen, die auf die Behebung des Fehlers gerichtet sind, einschließ-lich der Überlassung neuer Fassungen der Software (Updates). Die Beseitigung eines Fehlers umfasst auch die Berichtigung der zugehörigen Dokumentation.

2.2 Fehler an der Software werden durch den Auftrag-nehmer nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden in folgende Kategorien unter-teilt:
a) Fehler der Kategorie 1 (hohe Priorität): Störung, die einen Ausfall des gesamten Systems oder wesent-licher Teile desselben verursacht, sodass eine Nut-zung desselben vollständig oder nahezu vollständig ausgeschlossen ist. Die Beeinträchtigung des Be-triebsablaufes ist derart wesentlich, dass eine sofor-tige Abhilfe unerlässlich ist.
b) Fehler der Kategorie 2 (erhöhte Priorität): Störung, welche die Systemnutzung erheblich beeinträchtigt, so dass eine sinnvolle Systemnutzung nur unter un-verhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Behelfslö-sungen (Workarounds) sind dem Kunden nur für be-grenzte Zeit zumutbar. Mehrere parallel auftretende Fehler der Kategorie 2 können einen Fehler der Kate-gorie 1 begründen.
c) Fehler der Kategorie 3 (normale Priorität): Sonstige Störungen, welche die Systemnutzung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Mehrere parallel auf-tretende Fehler der Kategorie 3 können einen Fehler der Kategorie 2 begründen.

2.3 Der Auftragnehmer reagiert auf die Meldung eines Fehlers durch den Kunden binnen nachfolgender Reaktionsfristen:
a) Bei Fehlern der Kategorie 1: Innerhalb von (2) Stunden nach Erhalt der Meldung;
b) Bei Fehlern der Kategorie 2: Innerhalb von vier (4) Stunden nach Erhalt der Meldung;
c) Bei Fehlern der Kategorie 3: Innerhalb eines Werk-tages nach Erhalt der Meldung.

2.4 Beim Vorliegen von Fehlern der Kategorie 1 und 2 ist der Auftragnehmer berechtigt bis zur Beseitigung der Fehler eine Behelfslösung (Workaround) bereitzustellen.

2.5 Der Auftragnehmer ist zur Fehlerbeseitigung darüber hinaus zur Überlassung von neuen Releases der Software berechtigt, die neben Fehlerbeseitigungen auch neue Funktionen enthalten.

3. Supportleistungen

3.1 Der Auftragnehmer erbringt im Rahmen der betriebli-chen Möglichkeiten für den Kunden Supportleistungen für Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit den techni-schen Einsatzvoraussetzungen und -bedingungen der Software sowie einzelnen funktionalen Aspekten. Im Falle einer on-Premise-Nutzung ist der Kunde für den Kontakt zum Endnutzer (1st/2nd Level Support) verant-wortlich.

3.2 „Supportzeiten“: Supportleistungen in Bezug auf die Software erbringt der Auftragnehmer von Montag bis Freitag jeweils zwischen 9 Uhr und 17 Uhr (unter Aus-nahme gesetzlicher Feiertage am Sitz des Auftragneh-mers). Für die Supportzeiten gilt die Zeitzone am Sitz des Auftragnehmers (MEZ).

3.3 „Supportanfragen“: Der Support ist per E-Mail oder Help Desk für den Kunden erreichbar. Für jede Anfrage des Kunden vergibt der Auftragnehmer eine Bearbei-tungsnummer (nachfolgend "Ticket"). E-Mail: support@loomeo.com
Help Desk: loomeo.atlassian.net/servicedesk/customer/portal/2

3.4 Im Falle einer on-Premise-Nutzung benennt der Kun-de maximal vier Systemverantwortliche seiner am Instal-lationsort der Software tätigen Mitarbeiter als Ansprech-partner. Zur Fehlermeldung sind nur diese Mitarbeiter berechtigt. Voraussetzung ist, dass diese Mitarbeiter auf Kosten des Kunden an einer entsprechenden Schulung des Auftragnehmers teilgenommen haben. Änderungen der Ansprechpartner wird der Kunde unverzüglich schrift-lich oder in Textform anzeigen.

3.5 Der Kunde wird vor einer Fehlermeldung im Rahmen seiner Möglichkeiten eine Analyse der Systemumgebung durchführen, um sicherzustellen, dass der Fehler nicht auf Systemkomponenten beruht, die nicht Teil der vertraglich geschuldeten Leistung des Auftragnehmers sind.

3.6 Die Verfügbarkeit ergibt sich im Falle einer SaaS-Nutzung wie nachfolgend beschrieben. „Ausfallzeit“ bezeichnet die Gesamtzeit in Stunden eines Jahres, wäh-rend der die Software nicht in der Lage ist, auf Interakti-onsanfragen des Kunden zu reagieren, mit Ausnahme von Ausfallzeiten, die aufgrund der in Ziffer 2 angegebenen Ursachen eintreten. Die Verfügbarkeit pro Jahr in Prozent berechnet sich als: (8.760 Stunden – Ausfallzeit) / 8.760 Stunden. Die Bereitstellung der Software erfolgt mit einer Verfügbarkeit von 99,9% im Jahresdurchschnitt:

3.7 Ausfallzeiten sind unter folgenden Umständen von der Berechnung der Ausfallzeit gemäß Ziffer 3.6 ausge-nommen:
a) Planmäßige Wartung / Aktualisierung und ange-kündigte Ausfallzeit, einschließlich Backup-Intervalle sowie der vom IT-Infrastrukturanbieter (IaaS-Betreiber) durchgeführten planmäßigen Wartung und angekündigten Ausfallzeit;
b) Missbrauch der Zugriffsrechte durch den Kunden oder sonstige Nutzung der Software-Module unter Verletzung der Vertragsbedingungen oder entgegen der Dokumentation für die Software-Module;
c) Ausfallzeiten, während der der Auftragnehmer dem Kunden Zugriff auf einen vorhergehenden Versions-stand der Software verschafft, deren Funktionalität gegenüber dem aktuellen Versionsstand aber nicht wesentlich eingeschränkt ist;
d) Andere Probleme, die nicht der vertretbaren Kon-trolle des Auftragnehmers unterliegen, einschließlich: Arbeiten am System auf Anforderung des Kunden, Wiederherstellung eines älteren Datenbankstatus von einem Sicherungsmedium bzw. unter Nutzung von Datenbank-Transaktionsprotokollen, Unterbrechun-gen aufgrund von Anforderungen der Hersteller von Drittkomponenten bzw. der Laufzeitumgebung, Stö-rungen im IT-Netzwerk (WAN-Kommunikation) oder der Stromversorgung des Kunden, Nichtbeachtung der technischen Nutzungsvoraussetzungen durch den Kunden.

3.8 Der Auftragnehmer führt im Falle einer SaaS-Nutzung eine planmäßige Wartung / Aktualisierung der Software in der Regel alle sechs (6) Wochen durch. Eventuell zu-sätzlich erforderliche planmäßige Wartungs-/Aktualisierungsarbeiten teilt der Auftragnehmer dem Kunden mindestens drei (3) Arbeitstage im Voraus mit. In dringenden Fällen, z.B. zur Installation sicherheitsrele-vanter Patches, können ungeplante Ausfallzeiten wegen Wartungs-/Aktualisierungsarbeiten erforderlich werden. In diesem Falle informiert der Auftragnehmer den Kunden so früh wie möglich.

3.9 Für den Fall, dass bei einer SaaS-Nutzung Service Levels nicht eingehalten werden, legen die Parteien das folgende Verfahren fest:
a) Der Auftragnehmer benachrichtigt den Kunden, oder der Kunde bittet den Auftragnehmer um eine Analyse der Service Level Daten. Der Auftragnehmer zeichnet dazu die Verfügbarkeit am Übergabepunkt auf und stellt dem Kunden auf Wunsch diese Daten in einem digitalen Format bereit.
b) Der Auftragnehmer ermittelt umgehend die Ursa-che der Störung und setzt in einem angemessenen Zeitraum geeignete Maßnahmen um, um den Service Level einzuhalten.
c) Der Auftragnehmer hat nicht gegen Service Levels verstoßen, soweit die Ursachenanalyse ergibt, dass die Nichteinhaltung des entsprechenden Service Le-vels vom Kunden verursacht wurde.

4. IT Sicherheit

4.1 Der Auftragnehmer nimmt die IT-Sicherheit sehr ernst und gewährleistet in diesem Zusammenhang
a) die Einhaltung der technischen und organisatori-schen Maßnahmen wie in der Verarbeitung zur Auf-tragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO beschrieben;
b) die Orientierung an den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur IT-Sicherheit. Ein aktuelles IT-Sicherheitskonzept stellt der Auftragnehmer auf Wunsch in digitaler Form zur Verfügung.

4.2 Der Auftragnehmer strebt eine relevante Zertifizie-rung zur IT-Sicherheit an und setzt aktuell die hierfür erforderlichen Maßnahmen um. Nach Abschluss der Zertifizierung stellt der Auftragnehmer auf Wunsch ge-eignete Dokumente zum Nachweis der IT-Sicherheit in digitaler Form zur Verfügung.

D. Vermarktung, Bewerbung und Förderung der Nutzung der LOOMEO-Software

1. Der Auftragnehmer listet auf seiner Website eine kleine Zahl von Kunden als Beispiele für Organisationen auf, die seine Produkte verwenden. Alle weiteren Infor-mationen über seine Kunden (Kundenreferenzen, Fallstu-dien usw.) werden erst dann veröffentlicht, wenn der Auftragnehmer mit dem Kunden zusammengearbeitet und dessen Genehmigung eingeholt hat.

2. Wenn der Kunde nicht möchte, dass der Auftragneh-mer seinen Namen erwähnt, schickt er eine entspre-chende Nachricht an die Support-Mailadresse oder an das Help Desk. Der Auftragnehmer fügt dann den Kun-den einer Liste mit Unternehmen hinzu, die nicht be-kannt oder in irgendeiner Form öffentlich gemacht wer-den wollen (einschließlich der Kundenliste auf der Webs-ite des Auftragnehmers).

3. Der Auftragnehmer nutzt die Kontaktdaten des Kun-den sowie Informationen über die Nutzung der Services, um Werbemitteilungen zu versenden, die für den Kun-den besonders interessant sein könnten, beispielsweise per E-Mail oder durch die Einblendung von LOOMEO-Anzeigen auf den Websites und in den Anwendungen anderer Unternehmen sowie auf Plattformen wie Face-book und Google. Diese Mitteilungen dienen dazu, Inte-resse zu wecken und das Nutzererlebnis des Kunden zu maximieren. Dazu zählen Informationen über neue Funktionen, Einladungen zu Umfragen, Newsletter und Veranstaltungen, von denen wir glauben, dass sie für den Kunden interessant sein können.

4. Außerdem kommuniziert der Auftragnehmer mit dem Kunden über neue Produktangebote, Werbeaktionen und Gewinnspiele. Der Kunde kann jederzeit bestimmen, ob er diese Mitteilungen erhalten bzw. abbestellen möchte.

E. Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

2. Die Abtretung von Rechten oder Pflichten des Kunden aus dem Vertrag an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht zulässig.

3. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur im Falle rechtskräftig festgestellter oder unstreitiger Forderungen berechtigt

4. Die Ausfuhr der Software und der Dokumentation kann, z.B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungs-zwecks, der Genehmigungspflicht unterliegen. Der Kun-de haftet für etwaige Verstöße gegen Exportkontrollvor-schriften, soweit er die Software außerhalb des Landes einsetzt, in welchem der angegebene Geschäftssitz des Kunden liegt, und stellt den Auftragnehmer von etwai-gen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung solcher Ex-portkontrollvorschriften frei.

5. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitig-keiten aus und in Zusammenhang mit dem Vertrag richtet sich nach dem Geschäftssitz des Auftragneh-mers, sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags un-wirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es ist der ausdrückli-che Wille der Parteien, hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unter allen Umständen auf-rechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzu-bedingen. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.

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